Vortrag und Diskussion
Mit einer Vollmacht und Betreuungsverfügung ist juristische Vorsorge möglich, die ein gerichtliches Betreuungsverfahren und die Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermeidet. In gesunden Tagen oder in Phasen relativer Gesundheit bietet sich die Chance - für sich und mit anderen - gut überlegt vorzusorgen.